»Privileg und Konzession bilden zwei gegensätzliche Ausgangspositionen, deren Wirken Bedingungen für die Musik auslösten, deren fernen Klang wir vielleicht heute noch wahrnehmen.«
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| Zeitsprung
Mit dieser Serie möchte der Folker den Blick auf die musikalischen Wurzeln von Folk, Lied und Weltmusik lenken. In loser Folge berichtet Ralf Gehler über Musikantengruppen und historische Persönlichkeiten, die das musikalische Leben in früheren Zeiten prägten.
In dieser Ausgabe schreibt er über |
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Konzession oder Privileg. Warum ist in Bayern alles anders als in Mecklenburg?
Es hat sich langsam herumgesprochen, dass der Dudelsack ein wichtiger Bestandteil der traditionellen Musik Mitteleuropas war und mittlerweile wieder ist. In Deutschland und Österreich erfährt jenes Instrument, welches im siebzehnten Jahrhundert „Schäferpfeife“ genannt wurde, seit den Siebzigerjahren eine Renaissance. Es existiert keine direkte Vermittlung einer Spieltradition, kaum nachweisbares Originalrepertoire und nur ein einziges vollständig erhaltenes Exemplar – im Kunsthistorischen Museum in Wien. Trotz dieser schlechten Ausgangsbedingungen ist die Schäferpfeife wohl der beliebteste Dudelsack der mitteleuropäischen Bordunszene.
Text: Ralf Gehler
Wenn man sich fragt, warum in Sachen Volksmusik in Bayern alles etwas anders ist, als in anderen Gegenden Deutschlands, so gibt es da Verschiedenes zu berichten. Die Musik als Identität stiftendes Element spielt in Bayern eine große Rolle. Die Pflege der Beschäftigung mit Volksmusik durch den Staat mit Unterstützung durch Sponsoren lässt Archive und Institutionen bestehen, die in den bayerischen Bezirken engagierte Arbeit leisten. Auf der anderen Seite existiert heute ein Aufbegehren junger ausgezeichneter Musikanten gegen die biedere „Pflege“ ihrer Vätergeneration – eine Situation, die kraftvolle neue Musik hervorbringt, gepaart mit dem Können durch das Aufwachsen mit der Tradition. Geht man weiter in die Vergangenheit zurück, so war es der Tourismus des 19. Jahrhunderts, der Volksmusik als Broterwerb in den Alpen möglich machte und regionale Traditionen erhielt – wenn auch in völlig neuer Funktion als Trachtenfolklore auf der Schaubühne. Die Praxis des Spiels verschiedener Volksmusikinstrumente ging so jedoch nicht verloren, sondern entwickelte sich weiter, zum Teil bis zur Virtuosität. Das Alte wurde nicht belächelt sondern bewundert, nicht weggeworfen sondern gesammelt und aufgezeichnet.
Eine weitere bedeutende Tatsache ist das Wirken rechtlicher Systeme der Musikausübung seit der Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg. Im Norden Deutschlands sah die Sache meist so aus: Ein Stadtmusikant saß mit seine Gesellen und Lehrlingen in fast jeder Stadt. Sein Betrieb war wie der eines Handwerkers organisiert. Seine Pflichten waren das Bespielen von repräsentativen Festen der städtischen Obrigkeit, die Kirchenmusik und oft auch das „Abblasen“ vom Turm zu bestimmten Zeiten oder zu bestimmten Anlässen. Meist bekam er hierfür kein Geld, sondern das Recht zum Bespielen von Hochzeiten, Kindtaufen und Handwerksgelagen in der Stadt. Die brisante Lage nach dem Dreißigjährigen Krieg führte dazu, dass sich die gesamten Stadtpfeifer des „Ober- und niedersächsischen Kreises“ an den Kaiser wandten und dieser ihnen 1653 die Sächsischen Musikantenartikel unterschrieb – eine Art Berufsordnung, die die Akzeptanz des Musikerberufes heben sollte. Nunmehr dehnte sich das Recht der alleinigen Bespielung von Festen auch auf den ländlichen Bereich aus. Mittels eines Privilegs, ausgestellt durch die Landesfürsten, verdrängte der Städter die lokalen ländlichen Musikanten, brachte städtische Tanzmusik auf das Land und ließ traditionelle Instrumente und Spielweisen immer weniger zu Gehör kommen. Dabei waren die Musiker mit Privileg oft nicht die besten.
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