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Die Pontifexe von Nordrhein-WestfalenDas Projekt BrückenklangMusikalische Arbeit mit Einwanderern
Als Dachverband dreizehn großer Vereine kümmert sich der Landesmusikrat (LMR) von Nordrhein-Westfalen durch seine Projekt- und Förderarbeit sowohl um die vielfältige „urdeutsche“ Laienmusikszene als auch um die Immigrantenkulturen. Dabei wurde sichtbar, wie wenig beide Welten – und auch die einzelnen Einwanderergruppen untereinander – bisher miteinander zu tun hatten. Aus dieser Erkenntnis entstand die Idee, diese musikalischen Bereiche mit einem speziellen Programm zu vernetzen.
Text: Wolfgang König
„Ich glaube, die Initialzündung ging von mir aus, aber solche Dinge liegen in der Luft, weil der Bedarf von vielen Leuten formuliert wird. Irgendjemand bringt es dann einfach mal zu Papier“, meint Dr. Robert von Zahn, Generalsekretär der in Düsseldorf ansässigen Geschäftsstelle des LMR. Wenige Monate später wurde speziell für dieses Vorhaben eine Referentin eingestellt, und 2014 war „Brückenklang“ geboren. Bis Ende 2017 werden unterschiedlichste Maßnahmen angeboten und Projekte gefördert. Die Beteiligten betätigen sich dabei nicht nur als wahre „Pontifexe“, als Brückenbauer, der Landesmusikrat bezieht sich auch explizit auf die UNESCO-Konvention über Schutz und Förderung kultureller Vielfalt.
Begegnung auf Augenhöhe
Das Geld für Brückenklang stammt aus einem Sonderfonds der Landesregierung. Die beiden Mitarbeiter des NRW-Musikreferats ließen sich sofort dafür begeistern und boten ihre Unterstützung an. Brückenklang ist also de facto ein gemeinsames Projekt des Landesmusikrates und des Kultusministeriums. „Von den migrantischen Communities wurde die Initiative von Anfang an besser angenommen, als wir erhofft hatten“, meint von Zahn. „Bei den deutschen Musikvereinen waren zum Teil längere Gespräche nötig, um sie zu überzeugen, dass es sinnvoll ist, bei Brückenklang mitzumachen. Inzwischen ist aber auch auf dieser Seite die Akzeptanz außerordentlich gut.“
Konkret gefördert werden Konzerte, Veranstaltungsreihen und Festivals, aber auch einzelne Workshops, wobei die involvierten Ensembles überwiegend aus Amateuren bestehen müssen. Weitere Voraussetzung für die Unterstützung sind „brückenbildende Inhalte“, also die Begegnung der verschiedenen Musiktraditionen auf Augenhöhe. Das betrifft nicht nur die aktiv Beteiligten, sondern auch in Bezug auf das Publikum sollen Menschen mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen erreicht werden. Gestellt werden dürfen Anträge von Vereinen und Initiativen, aber auch von natürlichen und juristischen Personen.
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