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Backkatalog   Ausgabe Nr. 2/2016   Internetartikel
Michael Kleff * Foto: Ingo Nordhofen

Resonanzboden
— Gedanken zur Zeit




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Dieser Artikel ist ein Auszug aus der Printversion, das Heft kann bestellt werden unter www.irish‑shop.de.

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Zeichnung: Woody Guthrie
Mit freundlicher Genehmigung von Woody Guthrie Publications


Michael Sez

Dann und wann gönne ich mir einen Abend am Broadway. Jersey Boys, die Geschichte der Four Seasons, Fiddler on the Roof, An American in Paris und On the Town sind einige der Musicals, die ich mir in der jüngeren Vergangenheit angeschaut habe. Beim Eintritt in die New Yorker Broadwaytheater bekommt jeder Besucher eine Ausgabe von Playbill in die Hand gedrückt. Das ist ein Programmheft vornehmlich mit Werbung und Danksagungen an die Sponsoren der Theater. In der Mitte eingeheftet gibt es Informationen über das jeweilige Stück, seine Komponisten, die Musiker und Darsteller. Im Kleingedruckten zu Leonard Bernsteins On the Town fand ich einen nachfolgend zusammengefassten Hinweis, der die doppelte Moral in Sachen politische Korrektheit unserer Tage illustriert. Die Produzenten des Musicals wiesen darauf hin, dass in den Szenen, in denen geraucht wurde – was in den Vierzigerjahren praktisch alle taten – die Darsteller natürlich keine „richtigen“ Zigaretten rauchen würden, sondern E-Zigaretten, die nur harmlosen Rauch produzieren würden. Es folgt die Warnung vor den gesundheitsschädlichen Folgen des Rauchens. Stattdessen wird empfohlen, vierundzwanzig Stunden lang in der Stadt, die nie schläft, spazieren zu gehen. Wirklich? In den Abgasen der vom Autoverkehr erstickenden Stadt? Das nenne ich Realsatire Made in USA.
Aber auch aus dem Musterland der sozialen Marktwirtschaft gibt es Dinge zu berichten, die einem die Haare zu Berge stehen lassen. Das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis hat jüngst erneut wegen eines Centbetrages das Bundessozialgericht in Kassel angerufen. Das Jobcenter war in einem Rechtsstreit mit einer Hartz-IV-Empfängerin, die mehr als einhundert Euro geltend machte, im Juni 2012 vom Sozialgericht in Nordhausen zur Nachzahlung von 10 Cent verurteilt worden. Dagegen legte die Behörde Berufung ein. Das Landessozialgericht in Erfurt lehnte diese jedoch ab. Die Erfurter Richter hielten es nicht für gerechtfertigt, dass wegen derart niedriger Beträge die Gerichte beschäftigt werden. Aber auch mit dieser Entscheidung gab sich das Jobcenter nicht zufrieden und zog in die dritte Instanz. Nun soll das Bundessozialgericht in Kassel entscheiden. Bereits 2013 hatte sich das Jobcenter in einem anderen Verfahren erfolglos an das Bundessozialgericht gewandt. Damals ging es um 15 Cent. Der eigentliche Skandal liegt darin, dass die verantwortlichen Mitarbeiter des Jobcenters nicht längst fristlos entlassen worden sind.

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